Grußwort des Hessischen Sozialministers Kai Klose

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
jeder von uns kann durch einen Unfall, eine Krankheit, eine Behinderung oder aufgrund nachlassender geistiger Kräfte im Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbst regeln kann. Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, wer dann für Sie handeln und entscheiden wird?
Wenn Sie auf fremde Hilfe angewiesen sind, gibt es in allen Lebensbereichen eine ganze Reihe von Entscheidungen, die von anderen Menschen für Sie getroffen werden müssen. Auch wenn man, solange man jung und gesund ist, hieran nicht gern denkt, sollte man sich rechtzeitig mit der Situation einer möglichen eigenen Hilflosigkeit befassen. Unser Recht stellt für diesen Fall verschiedene Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Über diese wollen wir Sie hier informieren. Um im Fall eigener Hilflosigkeit sicher zu sein, dass Ihre Helferinnen oder Helfer Ihre Wünsche, Vorstellungen und Überzeugungen respektieren, aber auch um den Personen, die Sie dann unterstützen, die Aufgabe zu erleichtern, sollten Sie rechtzeitig Vorsorge treffen. Dies ist möglich durch die rechtlichen Instrumente der
Vorsorgevollmacht,
Betreuungsverfügung und
Patientenverfügung
Liegt keine Vorsorgevollmacht vor und kommen Sie in eine Situation, in der Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können, wird durch das Amtsgericht (Betreuungsgericht) eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt. Auch in diesem Fall erhalten Sie die Chance, soweit wie möglich Ihr Leben eigenständig zu gestalten. Denn die Betreuerin oder der Betreuer hat sich im Rahmen des Möglichen an den Wünschen des betroffenen Menschen zu orientieren und soll die Betreuung so gestalten, dass sie sich an seine jeweiligen Bedürfnisse und noch vorhandenen Fähigkeiten anpasst.
Das betreuungsgerichtliche Verfahren berücksichtigt daher besonders die Rechte und die Eigenständigkeit der betroffenen Personen. Viele Menschen – sei es ehrenamtlich oder beruflich – leisten wertvolle Betreuungsarbeit, für die ihnen zu danken ist. Sie tragen mit dazu bei, unsere Gesellschaft menschlicher zu gestalten.
Auf den nachfolgenden Seiten bietet Ihnen das Hessische Ministerium für Soziales und Integration umfangreiche Informationen zu vielen Themen rund um das Betreuungsrecht und die rechtlichen Vorsorgemöglichkeiten. Sie finden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Ihrer Nähe, die Ihnen bei konkreten Fragen weiterhelfen können.
Kai Klose
Hessischer Minister für Soziales und Integration