Die Betreuungsbehörden
Betreuungsbehörden gibt es in allen kreisfreien Städten und Landkreisen. Sie sind die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen, die sich im Zusammenhang mit der rechtlichen Betreuung ergeben. Sie beraten auch zu betreuungsvermeidenden Hilfen und rechtlicher Vorsorge.
Die Betreuungsbehörden sind außerdem neben den Betreuungsvereinen dafür zuständig, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zu gewinnen und diese bei ihrer Arbeit zu beraten und zu unterstützen. Auch Vorsorge-Bevollmächtigte werden von den örtlichen Betreuungsbehörden unterstützt und beraten. Darüber hinaus kann auch die Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht bei den Betreuungsbehörden erfolgen.
Eine wesentliche Aufgabe der Betreuungsbehörden ist, das Gericht im Verfahren zur Anordnung einer Betreuung zu unterstützen, indem sie über die persönlichen Lebensumstände des betroffenen Menschen einen Sozialbericht erstellen und dem Gericht einen Betreuervorschlag unterbreiten.