Informationen für fachliche Akteure
Im betreuungsrechtlichen Kontext gibt es zahlreiche haupt- und ehrenamtliche Akteure, die sich für Betroffene einsetzen und sie bei Angelegenheiten unterstützen, die sie nicht mehr eigenständig erledigen können. Konkret sind dies von den Betreuungsgerichten bestellte ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer. Darüber hinaus bieten Betreuungsvereine und –behörden Beratungsangebote zum Bereich der Vorsorgeverfügungen an. Um die fachlichen Akteure bei ihrer anspruchsvollen Tätigkeit zu unterstützen, werden in Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege verschiedene Fortbildungen angeboten sowie Schulungskonzepte zur Verfügung gestellt.
Ab 1. Januar 2023 ändern sich die Voraussetzungen zur Übernahme beruflicher Betreuungen. Personen, die in diesem Bereich beruflich tätig werden wollen, müssen in diesem Zusammenhang zukünftig eine Mindestsachkunde nachweisen.
Anbieter von Sachkundelehrgängen und betreuungsspezifischen Studien-, Aus- oder Weiterbildungen können sich nach Landesrecht anerkennen lassen.