(Das 2-minütige VIdeo zeigt eine Reihe von Texteinblendungen und Illustrationen zum Thema Vorsorgevollmacht)
Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es nicht mehr können?
Erfahren Sie mehr über die sinvollen Möglichkeiten zur rechtzeitigen persönlichen Vorsorge.
Jeder erwachsene Mensch kann in eine Situation kommen in der andere für ihn entscheiden müssen...sei es durch eine schwere Krankheit, einen plötzlichen Unfall oder fortschreitendes Alter. Wer erledigt dann Ihre Bankgeschäfte? Wer kümmert sich um Ihre Wohnung? Und wer entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen?
Und was ist mit der Vollmacht anders
Auch wenn Ihre Angehörigen Ihnen beistehen - Ehepartner und Kinder können nicht ohne weiteres rechtsverbindliche Entscheidungen für Sie treffen. Das geht nur dann, wenn Sie ihnen vorher eine Vollmacht erteilt haben. Liegt diese nicht vor, wird Ihnen das Betreuungsrecht eine Betreuerin oder einen Betreuer bestellen.
Und was ist mit der Vollmacht anders?
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie ihre gesetzlice Vertretung selbst bestimmen. Darin benennen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die in wichtigen Lebensbereichen für Sie handeln sollen. Diese Bevollmächtigten werden nicht vom Betreuungsgericht beaufischtigt.
Ist das nicht zu riskant?
Wennn Sie niemanden haben, dem Sie eine Vollmacht anvertrauen wollen, empfiehlt sich die Betreuungsverfügung. Sie können darin bestimmen wer mit Ihrer Betreuung beauftragt werden soll - und wer dafür keinesfalls in Frage kommt. Das Betreuungsgericht berücksichtigt Ihre Vorgaben und überwacht den gewählten Betreuer.
Bin ich damit gut versorgt?
Im Hinblick auf den medizinischen Ernstfall sollten Sie über eine zusätzliche Patientenverfügung nachdenken. Damit legen sie fest, ob Sie in bestimmten Behandlungen und Eingriffe einwilligen oder diese untersagen. Die behandelnden Ärzte sowie Bevollmächtigte oder Betreuerinnen und Betreuer müssen sich danach richten.
Vollmachten, Verfügungen - brauche ich dafür einen Anwalt?
Bei der Abfassung Ihrer Vorsorgedokumente sollten Sie sich fachkundig beraten lassen. Zum Beispiel von einer Anwaltskanzlei, einer Notarin oder einem Notar.
(Eine Karte von Hessen wird eingeblendet)
Es gib in Hessen auch zahlreiche Betreuungsbehörden und -vereine, die Sie unentgeltlich bei ihrer persönlichen Vorsorge unterstützen.
Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es nicht mehr können?
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