Informationen für fachliche Akteure

Im betreuungsrechtlichen Kontext gibt es zahlreiche haupt- und ehrenamtliche Akteure, die sich für Betroffene einsetzen und sie bei Angelegenheiten unterstützen, die sie nicht mehr eigenständig erledigen können. Konkret sind dies von den Betreuungsgerichten bestellte ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer. Darüber hinaus bieten Betreuungsvereine und –behörden Beratungsangebote zum Bereich der Vorsorgeverfügungen an. Um die fachlichen Akteure bei ihrer anspruchsvollen Tätigkeit zu unterstützen, werden in Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege verschiedene Fortbildungen angeboten sowie Schulungskonzepte zur Verfügung gestellt.

Ab 1. Januar 2023 ändern sich die Voraussetzungen zur Übernahme beruflicher Betreuungen. Personen, die in diesem Bereich beruflich tätig werden wollen, müssen in diesem Zusammenhang zukünftig eine Mindestsachkunde nachweisen.

Anbieter von Sachkundelehrgängen und betreuungsspezifischen Studien-, Aus- oder Weiterbildungen können sich nach Landesrecht anerkennen lassen.

Praxisleitfaden für Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer

Ergänzend zu der Beratung und Begleitung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern durch die Betreuungsvereine in Hessen stellt der Praxisleitfaden eine Orientierungshilfe dar.

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Hessisches Curriculum zur Schulung ehrenamtlich Betreuender

Das ehrenamtliche Engagement im Bereich der rechtlichen Betreuung erfordert ein hohes Maß an persönlichem Einsatz und sozialer Kompetenz. 

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Hessisches Curriculum Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung - Betreuungsverfügung

Das Hessische Curriculum für die Beratung und Schulung von Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen ist ein Praxishandbuch für die Beschäftigten der Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine.

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Hessisches Curriculum zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen nach dem HGBP

Selbstbestimmte Lebensführung ist ein sehr hohes Gut. Über den Aufenthaltsort frei zu entscheiden und sich nach eigenen Vorstellungen frei zu bewegen, ist elementarer Ausdruck der menschlichen Freiheit.

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Sachkundelehrgänge und betreuungsspezifische Studien-, Aus- oder Weiterbildungsgänge

Ab 1. Januar 2023 ist Voraussetzung für eine berufliche Tätigkeit als Betreuerin/ Betreuer die Registrierung bei der zuständigen Stammbehörde. Registrierungsvoraussetzungen sind nach § 23 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)

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